Briefwahl

Wahlberechtigte, die die Möglichkeit der Briefwahl nutzen möchten, weil sie beispielsweise am Wahltag nicht in ihrem Wahlbezirk anwesend sind oder sich selbst und andere Personen vor der Ausbreitung des Corona-Virus schützen möchten, benötigen einen Wahlschein. Der Wahlschein kann folgendermaßen beantragt werden:

  • durch einen schriftlichen Antrag (mit Name, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse), beispielsweise auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, oder
  • durch einen persönlichen Antrag in unserem Briefwahlbüro. Für Personen, die die aufgeführten Möglichkeiten nicht nutzen können oder dabei Hilfe benötigen.

Unser Briefwahlbüro finden Sie ab dem 08. Februar 2021 im

Haus für Jugend und Soziales der Stadtverwaltung Neuwied,
Amalie-Raiffeisen-Saal,
Heddesdorfer Straße 33, 56564 Neuwied.

Öffnungszeiten: 

Montag und Dienstag:7.30 - 17.00 Uhr
Mittwoch:7.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:7.30 - 18.00 Uhr
Freitag:7.30 - 12.00 Uhr
sowie am Freitag, 12.03.20217.30 - 18.00 Uhr


Das Briefwahlbüro ist barrierefrei zu erreichen. Bitte beachten Sie verständnisvoll, dass der Betrieb des Briefwahlbüros aufgrund der gegenwärtigen Corona-Pandemie anhand eines Sicherheits- und Hygienekonzepts erfolgt und dass es daher zu Wartezeiten kommen kann.