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Und hier finden Sie Infos zum neuen Wechselkennzeichen.

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Allgemeine Informationen 
Das Team der Kfz-Zulassungsstelle ist dabei immer bestrebt, Sie bestmöglichst zu bedienen. Die umgehende und unkomplizierte Erledigung einer Zulassungsangelegenheit kann aber nur dann erfolgen, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Der Service- und Beratungsdienst der Kfz-Zulassungsstelle beginnt deshalb jetzt bei Ihnen zu Hause. In der nachfolgenden Checkliste hat Ihre Kfz-Zulassungsstelle für jede Antragsart zusammengestellt, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen. Machen Sie hiervon Gebrauch - Sie ersparen sich unnötige Wege und helfen mit, dass alle Kundinnen und Kunden schnellstmöglich bedient werden können.

Bitte beachten Sie auch die weiter unten aufgeführten wichtigen Hinweise zur Kfz-Zulassung!
 
Öffnungszeiten Kfz-Zulassungsstelle:
Montag und Dienstag: 7.30 bis 17 Uhr durchgehend
Mittwoch: 7.30 bis 12 Uhr
Donnerstag: 7.30 bis 18 Uhr durchgehend
Freitag: 7.30 bis 12 Uhr


Checkliste für Ihre Kfz-Zulassung:
Neuzulassungen:

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II 
  • Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung 
  • Versicherungsbestätigung (= evB-Nummer)
  • SEPA-Lastschriftmandat

Halterwechsel innerhalb des Kreises, Umschreibung von außerhalb oder Wiederzulassung: 

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II 
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheingung Teil I oderAbmeldebescheinigung 
  • Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung 
  • Versicherungsbestätigung (= evB-Nummer)
  • Kennzeichenschilder, ggf. Nachweis über die Annerkennung als schadstoffarmes KFZ 
  • Nachweis über eine gültige Abgassonderuntersuchung und Hauptuntersuchung 
  • SEPA-Lastschriftmandat 

Kurzzeitkennzeichen: 

  • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
  • Versicherungsbestätigung (= evB-Nummer) für Kurzzeitkennzeichen
  • Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung
  • sofern der Antragsteller keinen Wohnsitz in Deutschland hat: ausgefülltes und unterschriebenes Formular zum Empfangsberechtigten, Ausweis / Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung des Empfangsberechtigten Dokument

Ausfuhrkennzeichen:

  • Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief/ Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (diese muss bis zum Ablauf des Kennzeichens gültig sein)
  • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
  • SEPA-Lastschriftmandant und Bankkarte oder Bescheinigung des Hauptzollamtes, dass die Kfz-Steuer für das Ausfuhrkennzeichen bereits entrichtet wurde
  • Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung / ausländisches Ausweisdokument und einem Nachweis der Anschrift im Ausland
  • Sofern der Antragsteller keinen Wohnsitz in Deutschland hat: ausgefülltes und unterschriebenen Formular zum Empfangsberechtigten; Ausweis/ Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung des Empfangsberechtigten Dokument
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag)
  • Vorführung des Fahrzeugs (sofern dem Fahrzeug keine gültigen Kennzeichen zugeteilt sind, kann die Vorführung auch nach Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens erfolgen)

Abmeldung:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • ggf. Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
  • bisherige Kennzeichenschilder
  • Erklärung des Halters oder Eigentümers, dass das Fahrzeug nicht als Abfall zu entsorgen ist oder Verwertungsnachweis, bzw. Erklärung über die Entsorgung im Ausland. Vordruck Verbleibserklärung

Diebstahl des KFZ: 

  • Fahrzeugbrief  / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein  / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Diebstahlanzeige 
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung


Änderungen:
Technische Änderung: 

  • Fahrzeugbrief  / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein  / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Gutachten 
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung

Anschriftenänderung: 

  • Fahrzeugbrief  / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein  / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Personalausweis


Ersatz  
Ersatz-Fahrzeugbrief  / Zulassungsbescheinigung Teil II

  • Fahrzeugschein  / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Personalausweis 
  • ggf. Diebstahlanzeige 
  • Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung persönlich durch den Halter

Ersatz-Fahrzeugschein  / Zulassungsbescheinigung Teil I: 

  • Fahrzeugbrief  / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Personalausweis 
  • gültiger TÜV-Nachweis + ASU Bescheinigung 
  • ggf. Diebstahlanzeige
  • Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung persönlich durch den Halter


Verlust/Diebstahl von Kennzeichen: 

  • Fahrzeugbrief  / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein  / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
  • ggf. Diebstahlanzeige

Achten Sie bitte auf folgende Punkte: 

  • bei Zulassungen für Dritte sind eine Vollmacht und der Personalausweis (Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung) vorzulegen 
  • bei Zulassungen auf Firmen ist ein Handelsregisterauszug und eine Gewerbeanmeldung mit Personalausweis erforderlich

Bitte beachten Sie, dass zur Abstempelung der Kennzeichen und zur
Identifizierung regelmäßig das Fahrzeug vorzuführen ist ( § 23 Abs.4, Satz
5 StVZO ).

 

Wichtige Hinweise zur Kfz-Zulassung

Sie können ein Fahrzeug nur neu zulassen oder ummelden, wenn Sie 

  1. keine Rückstände bei der Kraftfahrzeugsteuer sowie
  2. keine Rückstände aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen bei der Zulassungsbehörde haben und 
  3. ein SEPA-Lastschriftmandat als Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer erteilen.

Ohne das Vorliegen der Voraussetzungen erfolgt keine Zulassung. Das steht in einer Landesverordnung, die zum 01. Mai 2004 in Kraft getreten ist.
Die Bürgerinnen und Bürger sollen dadurch vom Beachten der Zahlungstermine entlastet werden. Die Behörden sparen unnötige Verwaltungskosten.

Ob Sie Rückstände bei der Kraftfahrzeugsteuer haben, klären Sie bitte vorab mit dem für die Kfz-Steuer zuständigen Hauptzollamt (Stadt Neuwied: Hauptzollamt Ulm; nächstliegende Kontaktstelle: Zollamt Rheinhafen, Koblenz).

Das bisherige Zahlungsverfahren mit Einzugsermächtigung wird europaweit vereinheitlicht. An dessen Stelle tritt das SEPA-Lastschriftmandat.
Statt der bisher verwendeten Kontonummer und Bankleitzahl werden nun IBAN und BIC verwendet.

"Vordruck SEPA-Lastschriftmandat"

Das SEPA-Lastschriftmandat zur Einziehung der Kfz-Steuer gilt nur für das zugelassene Fahrzeug und erlischt nach dessen Abmeldung. Ungenügend ist ein SEPA-Lastschriftmandat für ein anderes Fahrzeug oder für eine andere Steuerart.
Auch der Verweis auf die künftige Eröffnung eines Kontos reicht nicht aus: Das aktuelle Bestehen einer Bankverbindung muss nachgewiesen werden, zum Beispiel durch das Vorzeigen einer Bankkarte.

Sollten Halter und Kontoinhaber abweichend sein, wird zusätzlich eine Ausweiskopie des Kontoinhabers zwecks Unterschriftenvergleichs benötigt.
Bei der Zulassung mit Hilfe eines bevollmächtigten Dritten gilt Ähnliches: Hier gibt der Fahrzeughalter dem Bevollmächtigten zusätzlich zu den Zulassungsunterlagen und der Vollmacht zur Fahrzeugzulassung ein unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat mit sowie einen Nachweis über ein bestehendes Konto, etwa durch Kopie der Bankkarte.

Von der Pflicht zur Einzugsermächtigung können Ausnahmen gewährt werden. Fahrzeughalterinnen und -halter, denen es nicht möglich ist, ein Girokonto zu führen oder deren Fahrzeug von der Steuer befreit ist, beantragen beim zuständigen Hauptzollamt eine entsprechende Bestätigung (sog. Härtefallbescheinigung) und legen sie der Zulassungsstelle vor. Kein SEPA-Lastschriftmandat bei der Zulassungsstelle braucht zu erteilen, wer einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen H, Bl oder aG besitzt. Bei einem Antrag auf Steuerermäßigung bleibt dagegen die Verpflichtung zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats bestehen.

Antragsvordrucke und Merkblätter aus dem Bereich der Kraftfahrsteuer im Internet
www.zoll.de