Das Asylbewerberleistungsgesetz stellt den notwendigen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts sowie Bedarfe zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens sicher, sofern die leistungsberechtigte Person nicht in der Lage ist, dies aus eigenen Mitteln zu bestreiten.

Es ist ein Antrag erforderlich.

Ihre Ansprechpartner:

Buchstaben A - F und Y - Z
Mohi Aldeen Zein
Tel. 02631/802-692
E-Mail: mzein@neuwied.de   

Buchstaben G - L und T - U
Thomas Esser
Tel. 02631/802-435
E-Mail: tesser@neuwied.de

Buchstaben M - S und V - W 
Ralf Schmitz
Tel. 02631/802-322
E-Mail: rschmitz@neuwied.de

 

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