Stadt Neuwied muss einen Mietspiegel erstellen - Gesetz verpflichtet zum Beantworten des Fragebogens

Am 1. Juli trat das Mietspiegelreformgesetz in Kraft. Es verpflichtet Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern zur Erstellung eines Mietspiegels, so auch Neuwied mit seinen knapp 67.000 Einwohnern. Der Stadtrat hat die Verwaltung beauftragt, einen qualifizierten Mietspiegel zu erstellen.

Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Es wird ermittelt, wie hoch der Mietzins für miteinander vergleichbaren Wohnraum in den vorangegangenen sechs Jahren war. Verglichen werden die üblichen Mieten für Wohnungen oder Mietshäuser ähnlicher Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Auch Faktoren wie die Energieeffizienz spielen hierbei eine Rolle. Der qualifizierte Mietspiegel soll als verlässliche und belastbare Orientierungshilfe für Mieter und Vermieter bei der Bestimmung des angemessenen Mietzinses dienen.

Um den Mietspiegel für Neuwied zu erstellen, werden zufällig ausgewählte Personen angeschrieben. Sie erhalten einen Fragebogen, dessen Beantwortung gemäß Mietspiegelreformgesetz §2 verpflichtend ist. Die Befragung und Auswertung übernimmt im Auftrag der Stadtverwaltung Neuwied das EMA-Institut für empirische Marktanalysen. Die Daten können entweder mittels des kostenfreien Rückumschlags oder online an das EMA-Institut übermittelt werden.

Der Gesetzgeber sieht für die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels neun Monate ab dem Beginn der Befragung vor. Die Stadtverwaltung Neuwied rechnet mit der Veröffentlichung ihres Mietspiegels im Frühjahr 2023. Sie bittet alle kontaktierten Personen, umfassend und möglichst zeitnah Auskunft zu geben, sodass die Anforderungen des Mietspiegelreformgesetzes ohne Verzögerungen erfüllt werden können.

Das Verfahren wird begleitet durch einen Arbeitskreis, in dem sich unter anderem Interessenvertreter von Mietern und Vermietern einbringen, darunter der Mieterbund Mittelrhein sowie Haus und Grund Neuwied e. V. Dieser Arbeitskreis wird die Ergebnisse der Untersuchung des EMA-Instituts an den Stadtrat übergeben, verknüpft mit einer Empfehlung, was die förmliche Anerkennung des qualifizierten Mietspiegels durch den Stadtrat betrifft.