„Urteil zum Finanzausgleich bestätigt unseren Kurs“ - OB Einig und Beigeordneter Seemann erwarten zeitnah Hilfe

In zweifacher Hinsicht sieht sich die Stadt Neuwied durch das Urteil des Verfassungsgerichtshofes des Landes zum Kommunalen Finanzausgleich bestätigt. „Zum einen können wir nun mit der wiederholt geforderten Verbesserung unserer finanziellen Ausstattung rechnen. Zum anderen zeigt der Richterspruch, dass wir auf dem richtigen Weg sind“, betonen Oberbürgermeister Jan Einig und der zuständige Dezernent, Beigeordneter Ralf Seemann, in einer gemeinsamen Presseerklärung.
 
In dem Urteil vom 16. Dezember wurde das Modell der Finanzierung, nach dem das Land die Kommunen versorgt, als verfassungswidrig erklärt. Zwar sei Mainz eine Frist von zwei Jahren eingeräumt worden. Die Neuwieder Stadtspitze erwartet aber bereits möglichst zeitnah erste finanzielle Hilfen, die sich, „wie vom Gericht gefordert, an den tatsächlichen Kosten für die den Kommunen übertragenen Aufgaben orientieren“, formuliert es OB Einig.

Der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof nimmt mit dem Urteil auch die Kommunen in die Pflicht, ihren Beitrag zur Konsolidierung des Haushaltes zu leisten, und nennt dabei in erster Linie die Verbesserung der Einnahmen. Beigeordneter Seemann spricht daher von einer „Bestätigung des mit dem Etatentwurf 2021 eingeschlagenen Kurses“. Das Urteil unterstreiche, wie notwendig die umstrittene Erhöhung der Grundsteuer gewesen sei.

„Wir haben damit - auch als Ergebnis der konstruktiven Gespräche mit der ADD - einen wirksamen Beitrag zur Verbesserung unserer Haushaltslage geleistet“, betont Seemann und fügt hinzu: „Jetzt ist das Land am Zug.“