Abgeschlepptes Fahrzeug Auskunft erhalten

 

Leistungsbeschreibung

 

Das Abschleppen von falsch geparkten Fahrzeugen wird auch als "Umsetzung" bezeichnet. Fahrzeuge werden abgeschleppt, wenn konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen und dadurch insbesondere Verkehrsgefährdungen oder -behinderungen zu befürchten sind.  

 

 

 

 

Teaser

Ihr Auto wurde behördlich abgeschleppt. Hier erfahren Sie mehr zum weiteren Fortgang.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Um den neuen Standort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen, wenden Sie sich an Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung. 

 

 

Voraussetzungen

  • Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Identitätsnachweis

 

Welche Gebühren fallen an?

In der Regel fallen für das Abschleppen eines Fahrzeugs Kosten an. Diese variieren.

 

 

Fachlich freigegeben durch

Kommunale Rahmenleistung

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Bußgeldstelle

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-425
Telefax: +49 2631 802-470

E-Mail: Kontakt per eMail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Mi. 08:00 - 12:00 Uhr

Do. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.

Derzeit wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.