Leistungsbeschreibung
Die für ein Fahrzeug und Fahrzeugkombinationen ausgestellte Ausnahmegenehmigung sind vom Fahrzeugführer durch eine Urkunde nachzuweisen. Die Urkunde ist bei der Fahrt mitzuführen und auf Verlangen zur Prüfung der zuständigen Person auszuhändigen. Ist die Ausnahmegenehmigung abhandengekommen oder verloren gegangen, kann bei der zuständigen Stelle Ersatz beantragt werden.
Teaser
Wenn Sie die Ausnahmegenehmigung verloren haben oder diese Abhandengekommen ist, kann bei der zuständigen Stelle eine neue beantragt werden.
Verfahrensablauf
Sie können die Ausfertigung schriftlich oder online beantragen.
Der Antrag ist kurz zu begründen.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag, fordert ggf. Unterlagen nach und erteilt Ihnen bei positiver Prüfung die Ausfertigung und erhebt die Auslagen.
Voraussetzungen
Die Leistung wird gewährt, soweit Sie erklären, dass die Genehmigung abhandengekommen/unauffindbar ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Angabe der Halterdaten (Name, Adresse)
- (soweit vorhanden) unser Aktenzeichen
- FIN und Kennzeichen des Fahrzeuges
- Zulassungsbescheinigung bzw. Betriebserlaubnis der Fahrzeugkombination
- Bevollmächtigung, sofern der Antrag für einen Dritten gestellt wird
Welche Gebühren fallen an?
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Bearbeitungsdauer
Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.
Rechtsbehelf
Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein