Familienerholung und Familienfreizeiten – Förderung

 

Leistungsbeschreibung

Urlaub und Erholung sind ein Grundbedürfnis, das gerade für Eltern und Kinder besondere Relevanz hat.

 

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt insbesondere Mehr-Kinder-Familien und Alleinerziehende mit niedrigem Einkommen durch Individualzuschüsse  bei der Finanzierung von gemeinsamen Ferien in Familienferienstätten gemeinnütziger Träger oder in familiengeeigneten Jugendherbergen sowie auf Winzer- und Bauernhöfen in Rheinland-Pfalz. Der Zuschuss ist einkommensabhängig, d.h. das Familieneinkommen darf eine von der Größe der Familie abhängige Einkommensgrenze nicht überschreiten. Voraussetzung ist, dass die Familien über einen Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz verfügen und mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind haben. Zuschussfähig sind Ferienaufenthalte von mindestens 5 und höchstens 21 Tage.

 

Der allgemeine Zuschuss beträgt

  • 25,00 € pro Tag und Kind
  • 30,00 € für ein Kind mit einer wesentlichen Behinderung
  •  Eltern mit besonders niedrigem Einkommen erhalten außerdem einen Zuschuss für sich selbst, und zwar 10,00 € pro Tag und Elternteil.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Nähere Informationen und Auskünfte erteilt das Landesamt für Soziales, Jugend, und Versorgung in Landau – Landesjugendamt.

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Im Rahmen des Bundesprogramms "Corona-Auszeit für Familien" können Familien mit kleineren Einkommen und Familien mit Angehörigen mit einer Behinderung in gemeinnützigen Familienerholungseinrichtungen im Zeitraum Oktober 2021 bis Dezember 2022 vergünstigt Familienurlaub machen. Der vergünstigte Urlaub kann direkt über die teilnehmenden Familienerholungseinrichtungen gebucht werden. Bundes- und Landesförderung können für den selben Buchungszeitraum nicht verbunden werden.

 

Weiterführende Informationen auch nachfolgend:

  • Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Familienerholung gibt den Katalog „Urlaub mit der Familie“ heraus, der einen Überblick aller gemeinnützigen Familienferienstätten in Deutschland enthält.
  • Die Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz und dem Saarland.
  • Informationen über familiengeeignete Winzer- und Bauernhöfe in Rheinland-Pfalz finden Sie in der Broschüre „NatUrlaub auf Winzer- und Bauernhöfen“.

 

 

Informationsstand

17.12.2018

 

 

Typisierung

4a

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Koblenz

Baedekerstraße 2-20
56073

Telefon: +49 261 4041-1
Telefax: +49 261 4041-407

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://lsjv.rlp.de/de/startseite/

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Adresse:
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Landau

Reiterstraße 16
76829 Landau in der Pfalz

Telefon: +49 6341 26-1
Telefax: +49 6341 26-287

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://lsjv.rlp.de/de/startseite/

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Adresse:
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz

Schießgartenstraße 6
55116 Mainz

Telefon: +49 6131 967-0
Telefax: +49 6131 967-444

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz

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Adresse:
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Trier

Moltkestraße 19
54292

Telefon: +49 651 1447-0
Telefax: +49 651 1447-253

E-Mail: Kontakt per eMail
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Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Trier

In der Reichsabtei 6
54292

Telefon: +49 651 1447-0
Telefax: +49 651 1447-253

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