Rechtsmittelverzichtserklärung zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Politische Stiftungen" einreichen

 

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie für ein Vorhaben aus dem Förderprogramm „Politische Stiftungen“ einen Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten haben, erhalten Sie Ihre Zuwendung in der Regel nach Ablauf der 1-monatigen Klagefrist.

Sie haben aber auch die Möglichkeit, dem BMZ mitzuteilen, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten werden. Dies beschleunigt die Auszahlung der Fördermittel.

 

 

Teaser

Reichen Sie Ihre Rechtsmittelverzichtserklärung zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Politische Stiftungen" beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ein.

 

 

Verfahrensablauf

Reichen Sie Ihre Rechtsmittelverzichtserklärung online oder per Post beim BMZ ein.

  • Rufen Sie das Online-Formular auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
  • Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie Ihre Rechtsmittelverzichtserklärung online ab. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und per Post an das BMZ senden.
  • Das BMZ prüft Ihre Rechtsmittelverzichtserklärung und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.

 

Voraussetzungen

  • Ihre politische Stiftung hat einen Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erhalten.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Online-Formular

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

): Sie können Ihren Rechtsmittelverzicht nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erklären.

 

Widerspruchsfrist: 4 Wochen

 

Rechtsbehelf

Widerspruch

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

 

 

Urheber

Zuwendungen für politische Stiftungen Entgegennahme
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal

 

 

Informationsstand

07.08.2023

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Bezeichnung: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat 511 Kirchen, Politische Stiftungen, Sozialstrukturförderung, Grundsätze Religion und Entwicklung

Dahlmannstraße 4
53113 Bonn, Stadt
53045 Bonn, Stadt

Telefon: +49 228 99535-0
Telefax: +49 228 99535-3500

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: Internetseite des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Öffnungszeiten:

Montag: 09:00 – 15:00 Uhr


Dienstag: 09:00 – 15:00 Uhr


Mittwoch: 09:00 – 15:00 Uhr


Donnerstag: 09:00 – 15:00 Uhr


Freitag: 09:00 – 15:00 Uhr