Sozialstrukturförderungs-Projekte: Mitteilung zum Verzicht auf Rechtsmittel einreichen

 

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie für Sozialstrukturförderungs-Projekte in Partnerländern einen Zuwendungsbescheid vom BMZ erhalten haben, bekommen Sie Ihre Förderung in der Regel nach Ablauf der 1-monatigen Klagefrist.

Ausnahme: Sie teilen dem BMZ per Online-Antrag oder formlos per E-Mail oder Post mit, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten.

 

 

Teaser

Sie haben für Ihr Sozialstrukturförderungs-Projekt den Zuwendungsbescheid vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten? Wenn Sie auf Rechtsmittel verzichten, können Sie die Projektmittel noch vor Ablauf der Klagefrist beziehen.

 

 

Verfahrensablauf

Haben Sie Ihren Zuwendungsbescheid des BMZ für ein Projekt der Sozialstrukturförderung erhalten, können Sie Ihre Mitteilung über den Verzicht auf Rechtsmittel online oder formlos per E-Mail oder Post einreichen:

Rechtsmittelverzicht online über das Bundesportal mitteilen:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Der Rechtsmittelverzicht gilt mit dem Eingang beim BMZ als wirksam.

Rechtsmittelverzicht per E-Mail oder Post mitteilen:

  • Senden Sie Ihre formlose, unterschriebene Mitteilung, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten, per E-Mail oder postalisch an das BMZ.
  • Der Rechtsmittelverzicht gilt mit dem Eingang beim BMZ als wirksam.

 

Voraussetzungen

Sie haben für ein Projekt der Sozialstrukturförderung einen Zuwendungsbescheid vom BMZ erhalten.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Mitteilung Rechtsmittelverzicht

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Den Rechtsmittelverzicht müssen Sie dem BMZ nach Erhalt des Zuwendungsbescheids und vor Ablauf der 1-monatigen Klagefrist mitteilen.

Antragsfrist: 1 Monat

 

Bearbeitungsdauer

Das BMZ muss Ihren Rechtsmittelverzicht nicht bearbeiten, da er unmittelbar wirksam wird.

 

 

Rechtsbehelf

entfällt

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

 

 

Informationsstand

27.10.2023

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Bezeichnung: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat 511 Kirchen, Politische Stiftungen, Sozialstrukturförderung, Grundsätze Religion und Entwicklung

Dahlmannstraße 4
53113 Bonn, Stadt
53045 Bonn, Stadt

Telefon: +49 228 99535-0
Telefax: +49 228 99535-3500

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: Internetseite des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Öffnungszeiten:

Montag: 09:00 – 15:00 Uhr


Dienstag: 09:00 – 15:00 Uhr


Mittwoch: 09:00 – 15:00 Uhr


Donnerstag: 09:00 – 15:00 Uhr


Freitag: 09:00 – 15:00 Uhr